Audi Einstiegs-LED quattro mit Logoprojektion und gesteigerter Helligkeit
Audi Einstiegs-LED Vorsprung für Fahrzeuge mit LED-Einstiegsleuchten
Audi Einstiegs-LED Audi Ringe für Fahrzeuge mit LED-Einstiegsleuchten (schmaler Stecker)
Audi Einstiegs-LED mit Logoprojektion und gesteigerter Helligkeit
Audi Einstiegs-LED FC Bayern Logo und Audi Ringe für Fahrzeuge mit LED-Einstiegsleuchten
Audi Einstiegs-LED Audi Ringe mit Gecko für Fahrzeuge mit LED-Einstiegsleuchten
Bei Scheinwerferleuchtmitteln unterscheidet man zwischen Abblendlicht, Fernlicht, Nebellicht, Tagfahrlicht und Abbiegelicht. Wir bieten Ihnen Scheinwerfer der bekanntesten Markenhersteller wie Dectane, Philips, Litec oder Modulite an.
Das Tagfahrlicht darf nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden. Diese Fahrzeugbeleuchtung wird auch Licht am Tag genannt. Tagfahrleuchten sind lichtschwach, verbrauchsarm und langlebig. Die Leuchten haben weniger Leuchtkraft als das Abblendlicht. Sie leuchten aber viermal so intensiv wie die vorderen weißen Umrissleuchten, auch Standlicht genannt. Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) schreibt für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Eingesetzt werden Glühlampen mit Leistungen zwischen 5 und 21 Watt oder LEDs. Die maximale Leistungsaufnahme liegt zwischen 10 und 42 Watt für beide Tagfahrleuchten. Schaltet man die normalen Scheinwerfer an, werden die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet. Wir bieten Ihnen Tagfahrlichter der bekanntesten Markenhersteller, wie Philips, Dectane und Modulite, für Autos der bekanntesten Marken an, wie VW oder BMW.
Bei schlechter Sicht durch Regen, Nebel oder Schneefall kommen Nebelscheinwerfer bzw. Nebellichter zum Einsatz. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Die Nebelschlussleuchte darf nur an sein, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (StVO § 17). Diese Sichtweite lässt sich an den Begrenzungspfosten am Straßenrand ablesen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Es ist nicht zulässig, die Nebelscheinwerfer bei normalen Sichtbedingungen einzusetzen. Sonst kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Zudem gilt bei einer Sichtweite unter 50 Metern ein Tempolimit von 50 km/h. Neben dem Nebelscheinwerfer müssen in Deutschland Autos mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Die Nebelschlussleuchte ist eine hinten am Fahrzeug angebrachte, besonders helle rote Zusatzleuchte. Im Vergleich zu herkömmlichen Schlussleuchten strahlt sie 40-fach stärker.
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